Ihre Zeit - Guthabenkarte

Ihre Zeit Geschichte

Entwicklung von Guthabenkarten

von A. Heiber, veröffentlicht in Häusliche Pflege, 4/2005

Die Pflegeversicherung hat nach Meinung vieler Experten einen Konstruktionsfehler durch die Beschränkung der Leistungen auf einen fest definierten Katalog von nur 21 täglich wiederkehrenden Verrichtungen. Daher könnten Gruppen wie Demente nicht sachgerecht versorgt werden. Tatsächlich dürfte der Konstruktionsfehler viel weniger in der Beschränkung der Verrichtungen, als in der finanziellen Ausstattung liegen. Da die Teilkaskofinanzierung in keinem der Bundesländer trotz sehr unterschiedlichen Preisniveaus für die Versorgung ausreicht, die bei der Einstufung als Defizit erkannt worden ist, würde daher eine reine Ausweitung der Einstufungsvoraussetzungen das Problem überhaupt nicht lösen.

Gesellschaftlich hätte spätestens mit Einführung der Pflegeversicherung deutlich werden müssen, dass die eigene Vorsorge vom Sozialsystem her verlangt wird und dass es einen bedeutenden Anteil an Leistungen – seien es Katalogleistungen oder andere – gibt, die privat zu finanzieren sind.

Auf diese Ausgangslage hat die Pflege sehr zögerlich reagiert. Weitgehend werden immer noch nur die Leistungskataloge der Pflegeversicherung als einzige Dienstleistung angeboten, obwohl das Leben doch aus mehr als nur 21 Verrichtungen besteht.

Seit einiger Zeit entwickeln sich zunehmend neue Leistungsangebote und Leistungskataloge. Einerseits aus der Notwendigkeit der Abgrenzung von Heimlichen Leistungen zu Serviceleistungen (siehe Heiber in PDL Praxis), aber auch aus der Erkenntnis heraus, dass die Kunden zunehmend bereit sind, Geld für andere Leistungen zu investieren.

Das prominenteste Beispiel hat der bpa mit seinen „Ihre-Service-Plus-Paket Leistungen 2004“ veröffentlicht (Katalog unter www.bpa.de). Dieser Katalog enthält nach einen Baukastenprinzip Privatleistungen, die jeder Pflegedienst für sich adaptieren und weiter entwickeln kann.

Zwei Leistungsarten sind dort anzutreffen:

  • Pauschalleistungen, bei denen der Kunde konkrete Pakete kauft, vergleichbar den Modulen/Leistungskomplexen der Pflegeversicherung und
  • Einzelleistungen, die konkret einzelne Tätigkeiten beschreiben und zeitlich genau definiert sind.

Beide Definitionsarten beschreiben Leistungsinhalte und den dafür notwendigen Aufwand in Punkten oder Zeit. Je detaillierter und damit eindeutiger beschrieben wird, umso länger werden die Leistungskataloge.

Es stellt sich daher die Frage, ob es keinen anderen Definitionsweg für Privatleistungen gibt. Grundsätzlich geht es hier doch um Leistungen, die der Kunde selbst bestellt und inhaltlich bestimmt. Er ist so weit Kunde, dass er die Qualität der Leistungserbringung selbst beurteilen kann: beispielsweise kann er selbst feststellen, ob das Geschirr abgewaschen ist oder wie lange ein Spaziergang gedauert hat. Bei Grund- und Behandlungspflegeleistungen ist dies in der Regel nicht der Fall: wer kann schon als Pflegebedürftiger beurteilen, ob die Pflegefachkraft eine Wundversorgung fachgerecht durchgeführt hat?.

Wenn aber diese Kundensouveränität bei Privatleistungen vorhanden ist, warum soll man diese nicht auch nutzen, indem der Kunde über die Leistungen selbst entscheidet.

Vor diesem Hintergrund entstand die Idee der Einführung von Zeitleistungen: die einzige Festlegung ist die gebuchte Zeit, die Leistungsinhalte bestimmt der Kunde selbst. Dabei sind Leistungen, die in anderen Katalogen definiert sind (Grund- und Behandlungspflege) ausgeschlossen.

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